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     Prüfungsbedingungen für berufsbegleitende Seminare
 

Teilnahme:
Die Teilnahme an der Prüfung ist freiwillig. Die Anmeldung erfolgt am ersten Tag der fünften Wochenendphase. Zu diesem Termin sind die Hälfte aller Protokolle einzureichen. Die zweite Hälfte der Protokolle wird mit dem schriftlichen Entwurf der Prüfungslehrprobe und dem Thema für das Kolloquium 14 Tage vor Prüfungsbeginn eingereicht.
 
Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung ist die regelmäßige Teilnahme an allen Seminarveranstaltungen, das wöchentliche Protokoll der Praxis, die ordnungsgemäße Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit, sowie deren pünktliche Abgabe, ferner der Eingang der mit der Anmeldung zur Prüfung fälligen Prüfungsgebühr.
 
Durchführung der Diplomprüfung
siehe jeweilige Ausschreibung
 
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit
Die schriftliche Hausarbeit wird in zweifacher Ausfertigung maschinengeschrieben erstellt. Sie umfasst in der Regel ca. 20 Seiten. Die Hausarbeit ist per Einschreiben mit dem Stichtag des Poststempels spätestens am 30. August einzusenden. Ein Exemplar wird dem Hauptfachlehrer, eines dem Institut zugesandt.
 
Bewertungskriterien
Hausarbeit, praktische Prüfung, Kolloquium:

  • Grad der Auseinandersetzung
  • Grad der Anschaulichkeit (roter Faden, Beispiele, Quellenangaben, Zitatangaben, Gesprächsführung im prakt. Teil)
  • logischer Aufbau
  • Grad der Kreativität
  • Grad der Zielgruppenorientiertheit (u.a. Gesprächsführung)

Jeder Punkt wird mit max. 10 Zensurpunkten beurteilt. Die Quersumme ergibt die Gesamtzensur.
 
Punkteverteilung auf die Zensuren:

  • 50-45 sehr gut
  • 44-39 gut
  • 38-32 befriedigend
  • 31-25 ausreichend
  • 24-0  nicht ausreichend

Wird in einem Fach ein “nicht ausreichend” vergeben, gilt die gesamte Prüfung als “nicht bestanden”.
 
Rücktritt von der Prüfung
Tritt ein Teilnehmer zu einem Prüfungsteil nicht an, bzw. gibt die Hausarbeit nicht termingerecht ab, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Im Krankheitsfalle ist rechtzeitig ein ärztliches Attest einzureichen. Die Prüfung kann dann ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt (siehe unten) wiederholt werden.
 
Wiederholung der Prüfung
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden, sofern ein weiteres Seminar mit Prüfungen stattfindet. Die Teilnahme an diesem Seminar ist freigestellt, aber nicht kostenfrei. Die Wiederholungsprüfung ist kostenpflichtig.
 
Wertigkeit des Diploms
Das im Falle einer bestandenen Prüfung ausgestellte Diplomzeugnis ist vom Aufwand, der Schwierigkeit und dem Umfang etwa mit einem Montessoridiplom vergleichbar. Um Missverständnissen vorzubeugen: Es handelt sich nicht um Montessorikurse und es wird auch keine spezielle Montessoripädagogik gelehrt. Das ausgegebene Diplom ist nicht mit einem Hochschuldiplom vergleichbar, da die Seminarinhalte nicht an deutschen Hochschulen zu Ausbildungszwecken mit dem gleichen Ziel angeboten werden.
Die Diplome der Seminare "Elementarlehrer an Musik- und Kunstschulen", und "Musikalische Früherziehung im Musikverein" werden von mehreren privaten Instituten, Vereinen sowie privaten und öffentlichen Musikschulen als Lehrbefähigung angesehen. Ein Anspruch besteht jedoch nicht.

               
         
   
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