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Teilnahme:
Die Teilnahme an der Prüfung ist freiwillig. Die Anmeldung erfolgt
am ersten Tag der fünften Wochenendphase. Zu diesem Termin sind
die Hälfte aller Protokolle einzureichen. Die zweite Hälfte der
Protokolle wird mit dem schriftlichen Entwurf der Prüfungslehrprobe
und dem Thema für das Kolloquium 14 Tage vor Prüfungsbeginn eingereicht.
Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung ist die regelmäßige
Teilnahme an allen Seminarveranstaltungen, das wöchentliche Protokoll
der Praxis, die ordnungsgemäße Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit,
sowie deren pünktliche Abgabe, ferner der Eingang der mit der Anmeldung
zur Prüfung fälligen Prüfungsgebühr.
Durchführung der Diplomprüfung
siehe jeweilige Ausschreibung
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit
Die schriftliche Hausarbeit wird in zweifacher Ausfertigung maschinengeschrieben
erstellt. Sie umfasst in der Regel ca. 20 Seiten. Die Hausarbeit
ist per Einschreiben mit dem Stichtag des Poststempels spätestens
am 30. August einzusenden. Ein Exemplar wird dem Hauptfachlehrer,
eines dem Institut zugesandt.
Bewertungskriterien
Hausarbeit, praktische Prüfung, Kolloquium:
- Grad der Auseinandersetzung
- Grad der Anschaulichkeit (roter Faden, Beispiele, Quellenangaben,
Zitatangaben, Gesprächsführung im prakt. Teil)
- logischer Aufbau
- Grad der Kreativität
- Grad der Zielgruppenorientiertheit (u.a. Gesprächsführung)
Jeder Punkt wird mit max. 10 Zensurpunkten beurteilt. Die Quersumme
ergibt die Gesamtzensur.
Punkteverteilung auf die Zensuren:
- 50-45 sehr gut
- 44-39 gut
- 38-32 befriedigend
- 31-25 ausreichend
- 24-0 nicht ausreichend
Wird in einem Fach ein “nicht ausreichend” vergeben, gilt die gesamte
Prüfung als “nicht bestanden”.
Rücktritt von der Prüfung
Tritt ein Teilnehmer zu einem Prüfungsteil nicht an, bzw. gibt die
Hausarbeit nicht termingerecht ab, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Im Krankheitsfalle ist rechtzeitig ein ärztliches Attest einzureichen.
Die Prüfung kann dann ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt (siehe unten)
wiederholt werden.
Wiederholung der Prüfung
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden, sofern ein weiteres Seminar
mit Prüfungen stattfindet. Die Teilnahme an diesem Seminar ist freigestellt,
aber nicht kostenfrei. Die Wiederholungsprüfung ist kostenpflichtig.
Wertigkeit des Diploms
Das im Falle einer bestandenen Prüfung ausgestellte Diplomzeugnis
ist vom Aufwand, der Schwierigkeit und dem Umfang etwa mit einem
Montessoridiplom vergleichbar. Um Missverständnissen vorzubeugen:
Es handelt sich nicht um Montessorikurse und es wird auch keine
spezielle Montessoripädagogik gelehrt. Das ausgegebene Diplom ist
nicht mit einem Hochschuldiplom vergleichbar, da die Seminarinhalte
nicht an deutschen Hochschulen zu Ausbildungszwecken mit dem gleichen
Ziel angeboten werden.
Die Diplome der Seminare "Elementarlehrer an Musik- und Kunstschulen",
und "Musikalische Früherziehung im Musikverein" werden von mehreren
privaten Instituten, Vereinen sowie privaten und öffentlichen Musikschulen
als Lehrbefähigung angesehen. Ein Anspruch besteht jedoch nicht.
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